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Eine Patientin aus Äthiopien, die 2016 erfolgreich am Auge operiert wurde (Grauer Star)
Patientin nach Graue Star-Operation in Äthiopien 2016 (© Manuel Ferrigato)

Vermächtnis

Das Erbe für einen guten Zweck

In meinem Leben habe ich viel geschaffen. Ich habe meine Kraft und meine Fähigkeiten für die Erreichung meiner Ziele eingesetzt. Ich habe bestimmt, wie der Weg aussieht, den ich gehe und welche Werte ich lebe. Es ist mir nicht egal, was nach meinem Tod geschieht. Mit einem Testament bestimme ich, wem die Früchte meines Lebens zugute kommen.

Eine Spenderin
Dr. Astrid Pietig

CEO Deutschland

+49 89 244 1175 – 61

a.pietig@light-for-the-world.org

Ohne ehrenamtliches Engagement, ohne Spenden und Zuwendungen wäre unser Einsatz für blinde, augenkranke und behinderte Menschen und für eine nachhaltige Entwicklung in den ärmsten Gebieten der Welt nicht denkbar. Vielleicht wollen auch Sie unsere Ziele wirkungsvoll unterstützen und die Welt ein bisschen besser machen? Überlegen Sie ein Testament zu verfassen oder einen Teil ihres Besitzes zu vermachen? Dann finden Sie hier einen kurzen Überblick darüber, was Ihre Hilfe bewegen kann.

Unser Service

Wir haben für Sie Informationen zusammengestellt, die bei der Abfassung eines Testaments hilfreich sein können, auch wenn sie nicht den Anspruch erheben, eine professionelle Beratung bei einerM RechtsänwaltIn oder NotarIn Ihres Vertrauens zu ersetzen.

Erbschaftsratgeber

pdf – 2 MB

Wissenswertes zu Erbschaft und Vermächtnis

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine Erklärung, an wen der Nachlass zur Gänze oder anteilsmäßig übergehen soll. Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen. Einschränkungen zum Widerruf gibt es bei gemeinschaftlichen Testamenten.

Wozu ein Testament?

Mit einem Testament können Sie – solange Sie sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten – genau festlegen, was mit Ihrem Vermögen passiert. Wenn Sie kein Testament machen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn es gar keine ErbInnen gibt, fällt der Nachlass an den Staat.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Ohne Testament wird der Besitz einer verstorbenen Person in einer bestimmten Reihenfolge auf Blutsverwandte, adoptierte Kinder, EhepartnerInnen bzw. eingetragene PartnerInnen aufgeteilt. Dabei kommen erst Kinder/Adoptivkinder und deren Nachkommen, dann die Eltern und deren Nachkommen und zuletzt die Großeltern und deren Nachkommen zum Zug. Eine Linie schließt die folgenden Linien von der Erbschaft aus. Die EhepartnerInnen bzw. eingetragenen PartnerInnen erben immer neben den nach den Linien berufenen Verwandten.

Wie verfasse ich ein Testament?

Sie haben drei Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu verfassen:

  1. Ein eigenhändiges Testament, das Sie zur Gänze des Textes mit eigener Hand schreiben und unterschreiben müssen. Ein Beispiel für ein eigenhändiges Testament finden Sie hier.
  2. Ein öffentliches Testament, bei dem Sie eineR NotarIn gegenüber Ihren letzten Willen erklären, den dieseR dann verschriftlicht. Das Schriftstück wird von Ihnen unterschrieben und von derM NotarIn aufbewahrt.

Was ist ein Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis oder Legat vermachen Sie einer Person oder Institution einen bestimmten Vermögenswert – beispielsweise einen Geldbetrag, eine Immobilie –  unabhängig von Erbfolge und Testament.

Wollen Sie mit uns direkt Kontakt aufnehmen?

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein vertrauensvolles und unverbindliches Gespräch zur Verfügung.

Eva Dürr

Public Fundraising Expert – Legacies

+49 89 244 1175 – 86

e.duerr@light-for-the-world.org