Transparenz
Wir gewährleisten ein hohes Maß an Transparenz und Rechenschaft gegenüber unseren Partner*innen, Spender*innen und Menschen in unseren Projekten.
Light for the World unterstützt die Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Wir folgen deren freiwilliger Selbstverpflichtung und veröffentlichen entsprechend der Vorgaben folgende Informationen:
1. Name, Gründungsjahr, Sitz und Anschrift
Light for the World e.V. – gegründet im Jahr 2014 – ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein (VR 205784) mit Sitz in München (Anschrift).
2. Unsere Satzung und unsere Ziele
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Weil wir gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördern, ist unsere Arbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes München (Steuernummer 143/218/76812) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Unsere Entscheidungsträger
5. Wirkungsbericht
6. Personalstruktur
Bei Light for the World – Licht für die Welt e.V. sind fünf Mitarbeitende tätig. Diese sind bei Light for the World International angestellt.
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Light for the World – Light for the World e.V. ist unabhängiges Mitglied des internationalen Vereins Light for the World International / Light for the World International (Österreichisches Vereinsregister 315688676).
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Light for the World – Light for the World e.V. erhielt im Jahr 2018 von der OWP Brillen GmbH Sachspenden, die mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachten.
Kontrollsystem und Prüfungen
Zweckgewidmete Spenden an Light for the World in Deutschland werden ausschließlich für das durch Sie als Spender festgelegte Projekt verwendet. Dafür garantieren unser internes Kontrollsystem und regelmäßige Prüfungen.
Light for the World unterwirft sich in Deutschland folgenden steuerlichen Erstellungs- und Prüfverfahren:
- Erstellung eines Jahresabschlusses p.a. durch einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie den weiteren Vorgaben des Gemeinnützigkeitssteuerrechts.
- Durchführung einer freiwilligen prüferischen Durchsicht des jährlich erstellten Jahresabschlusses durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer mit dem Tätigkeitsschwerpunkt des Gemeinnützigkeitssteuerrechts.
- der Prüfung zur Erlangung der Voraussetzungen zur Spendenabsetzbarkeit und Zuerkennung der Steuerbegünstigung (Freistellungsbescheid) als gemeinnützige Organisation durch die Finanzverwaltung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben.
Dass die Abläufe und Standards eingehalten werden, stellen wir durch ein internes Kontrollsystem sicher. Wir entwickeln dieses System ständig weiter.
Safeguarding
Ziel der Safeguarding-Richtlinie ist der Schutz von Personen, insbesondere Kindern, schutzbedürftigen Erwachsenen und Empfänger*innen von Hilfsleistungen vor jeglichen Gefahren durch den Kontakt mit der Arbeit von Light for the World.
Richtlinie: Safeguarding
pdf – 1 MB
Richtlinie Anti-Korruption
Die Richtlinie umfasst sowohl Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung innerhalb der Organisationsstruktur von Light for the World als auch bei den von uns unterstützten Projektpartnern.
Richtlinie: Transparenz & Korruptionsbekämpfung
pdf – 580 kB