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SDGs – was ist das eigentlich?

28.09.2015
Grafik: die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele
Die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele SDGs
  • Behindertenrechte
  • Inklusion im Beruf

Die SDGs – nachhaltige Entwicklungsziele für Mensch und Umwelt

Im September 2015 haben die UN-Mitgliedsstaaten 17 neue globale Ziele gegen Armut, Ungleichheit und Klimawandel beschlossen, die Sustainable Development Goals oder SDGs. Sie gelten überall, und alle Staaten sind für die Umsetzung verantwortlich. Das zentrale Motto der SDGs lautet „leave no one behind“. Die Ziele müssen alle Menschen erreichen und für alle gelten. Bisher benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Behinderungen müssen überall einbezogen werden.

Die Fakten:

  • 15% der Weltbevölkerung sind Menschen mit Behinderungen
  • 80% der Menschen mit Behinderungen leben in einkommensschwachen Regionen
  • 90% der Kinder mit Behinderungen in einkommensschwachen Ländern haben keine Chance auf Schulbildung

Ohne Inklusion und Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in allen Umsetzungsmaßnahmen können die SDGs nicht erreicht werden!
Light for the World setzt sich dafür ein, dass  alle in einer gemeinsamen Welt leben können.

Menschen mit Behinderung als wichtige Zielgruppe

In 5 der 17 neuen Ziele werden Menschen mit Behinderung explizit erwähnt. Sie machen etwa ein Achtel der Weltbevölkerung aus. Das bedeutet, dass sich die inklusive Entwicklungszusammenarbeit, wie sie von Light for the World vertreten wird, auf UN-Ebene durchgesetzt hat. Armut und Diskriminierung erzeugen Behinderung, und Behinderung erzeugt Armut – deswegen ist nachhaltige Entwicklung nur möglich, wenn sie Menschen mit Behinderung einbezieht. „Das ist ein historischer Erfolg für die inklusive Politik und Entwicklungszusammenarbeit“, freut sich auch Rupert Roniger, Geschäftsführer von Light for the World.

Folgende Entwicklungsziele gehen auf die Punkte Behinderung und Inklusion ein:

  • Hochwertige Bildung (Ziel 4)
  • Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeit (Ziel 8)
  • Weniger Ungleichheit (Ziel 10)
  • Nachhaltige Städte und Gemeinden (Ziel 11)
  • Parterschaften zur Erreichung der Ziele (Ziel 17)

Entwicklungsziele richten sich an alle Staaten

Die 2015 ausgelaufenen Millenniums-Entwicklungsziele haben sich auf die Entwicklungsländer konzentriert. Die neuen Ziele richten sich an die ganze Welt und nehmen auch die reichen Staaten in die Pflicht. „Wenn die Zeit kommt, die schönen Worte in Taten umzusetzen, wird es interessant“, erklärt Magdalena Kern von Light for the World. „Das Gebot der Stunde ist Partizipation – der Zivilgesellschaft generell und von benachteiligten Gruppen ganz besonders.“

Wie die reichen Länder in die Pflicht genommen werden sollen

Die Verpflichtung, 0,7% des BIP in die Entwicklungszusammenarbeit zu stecken, bleibt. Nur die Frist ist bis 2030 verlängert worden. Gerade Österreich hat sich bei der EZA nämlich bisher von seiner geizigen Seite gezeigt. Es liegt an uns allen als Teilen der Zivilgesellschaft, hier für den nötigen Druck zu sorgen.