Freistellungsbescheid 2016-2018
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Unser aktueller Freistellungsbescheid datiert vom 21.06.2021 und ist fünf Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer eines Freistellungsbescheides ist rechtlich geregelt in §63 Abs. 5 AO. Weitere Informationen zum Freistellungsbescheid finden Sie auch in den Hinweisen und Erläuterungen des Freistellungsbescheides vom Finanzamt München.